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AGB´s ( Stand: 06/2005 )


Allgemeines
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für die von uns ausgeführten und von uns entgegengenommenen Leistungen. Abänderungen sind im Einzelfall nur möglich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Auftragserteilung durch unsere Kunden oder durch uns, erkennt unser jeweiliger Geschäftspartner die nachstehenden Liefer- und Geschäftbedingungen ausdrücklich an und ist mit ihrer Geltung für das abgeschlossene Geschäft einverstanden. Dies gilt auch für im Ausland ansässige Geschäftspartner.

Preise und Zahlungen
Maßgeblich ist bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung geltende Listenpreis bzw. der abgesprochene und bestätigte Preis. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen unseren Geschäftspartnern nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir behalten uns vor, im Einzelfall für von uns ausgeführte Lieferungen Vorrauszahlungen oder Nachnahme zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist bei einer von und ausgeführten Lieferung die Ware unmittelbar nach Erhalt zu zahlen, wenn nicht andere Zahlungsmodalitäten ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- oder Wechselprotest werden auch die übrigen und alle später fälligen Forderungen sofort fällig.

Lieferung, Lieferzeit
Bei einer von uns ausgeführten Lieferung an unsere Geschäftspartner erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers, der auch zu Teillieferungen berechtigt ist. Lieferangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Ein Rücktritt des Käufers bei Verzug ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens unseres Hauses. Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, und die termingerechte Ausführung unmöglich machen, sind wir berechtigt, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des jeweiligen Geschäftspartner vom Vertrag zurückzutreten oder die Fälligkeit der Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Kommt der Geschäftspartner bei einer von uns zu erbringenden Leistung in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, indem dieser in Annahmeverzug gerät.


Nichtannahme
Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Leistung zu dem vereinbarten oder von uns bestimmten Termin können wir – ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf – 20% des Warenwertes berechnen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten waren behalten wir und zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbedingung mit dem Käufer vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalte, sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe an den Käufer verpflichtet.

Warenrückgabe
Ware, die aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Zahlungsunfähigkeit vom Kunden zurückgegeben wird, wird zu 60% des Verkaufspreises gutgeschrieben. Kosten für Transport und anderen Logistigkosten gehen zu Lasten des Käufers. Abrechnungsbasis ist stets der letztgültige Verkaufspreis. Sollte die Ware nicht von uns geliefert worden sein, legen wir selbst entsprechend unserer aktuellen Verkaufspreise, den Gutschriftsbetrag fest.

Sonstiges
Sofern gesetzliche Bestimmungen durch diese "LIEFER UNG GESCHÄFTSBEDINGUNGEN " verletzt sein, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.
 
Gerichtsstand: Amtsgericht Reutlingen

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