AGB´s
( Stand: 06/2005 )
Allgemeines
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten
für
die von uns ausgeführten und von uns entgegengenommenen
Leistungen. Abänderungen sind im Einzelfall nur
möglich, wenn
diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei
Auftragserteilung durch unsere Kunden oder durch uns, erkennt unser
jeweiliger Geschäftspartner die nachstehenden Liefer- und
Geschäftbedingungen ausdrücklich an und ist mit ihrer
Geltung
für das abgeschlossene Geschäft einverstanden. Dies
gilt auch
für im Ausland ansässige Geschäftspartner.
Preise und Zahlungen
Maßgeblich ist bei der Aufnahme der
Geschäftsbeziehung
geltende Listenpreis bzw. der abgesprochene und bestätigte
Preis.
Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen unseren
Geschäftspartnern
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir behalten uns vor, im
Einzelfall für von uns ausgeführte Lieferungen
Vorrauszahlungen oder Nachnahme zu verlangen. Soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, ist bei einer von und
ausgeführten Lieferung die Ware unmittelbar nach Erhalt zu
zahlen,
wenn nicht andere Zahlungsmodalitäten ausdrücklich
vereinbart
wurden. Bei Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- oder Wechselprotest werden
auch die übrigen und alle später fälligen
Forderungen
sofort fällig.
Lieferung, Lieferzeit
Bei einer von uns ausgeführten Lieferung an unsere
Geschäftspartner erfolgt die Lieferung ab Lager des
Verkäufers, der auch zu Teillieferungen berechtigt ist.
Lieferangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit.
Ein Rücktritt des Käufers bei Verzug ist
ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit
seitens unseres Hauses. Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie
Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, und die
termingerechte Ausführung unmöglich machen, sind wir
berechtigt, unter Ausschluß von
Schadenersatzansprüchen des
jeweiligen Geschäftspartner vom Vertrag
zurückzutreten oder
die Fälligkeit der Lieferung um die Dauer der Verhinderung
hinauszuschieben. Kommt der Geschäftspartner bei einer von uns
zu
erbringenden Leistung in Annahmeverzug oder verletzt sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen
Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
zu
verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines
zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Käufer über, indem dieser in
Annahmeverzug gerät.
Nichtannahme
Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Leistung zu dem
vereinbarten oder von uns bestimmten Termin können wir
–
ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf – 20% des
Warenwertes berechnen, es sei denn, der Käufer kann
nachweisen,
dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten waren behalten wir und zum Ausgleich
sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbedingung
mit dem
Käufer vor. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalte, sowie
die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare
Wert der
uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere zu
sichernden Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen
insoweit zur Freigabe an den Käufer verpflichtet.
Warenrückgabe
Ware, die aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von
Zahlungsunfähigkeit vom Kunden zurückgegeben wird,
wird zu 60% des Verkaufspreises gutgeschrieben. Kosten für
Transport und anderen
Logistigkosten gehen zu Lasten des Käufers. Abrechnungsbasis ist
stets der
letztgültige Verkaufspreis. Sollte die Ware nicht von uns
geliefert worden sein, legen wir selbst entsprechend unserer aktuellen
Verkaufspreise, den Gutschriftsbetrag fest.
Sonstiges
Sofern gesetzliche Bestimmungen durch diese "LIEFER UNG
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN " verletzt sein, gelten automatisch die
gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand: Amtsgericht Reutlingen
T&K Reifen Recycling
Reutlingen-Mittelstadt
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